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Anfrage: Bauten mit Dienstleistungsangeboten hindernisfrei zugänglich machen

Geschäftsnummer:

24.3922

Eingereicht von:

Lohr Christian

Einreichungsdatum:

19.09.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

-

Schlagwörter:

Bundesrat; Dienstleistung; BehiG; Bauten; Dienstleistungen; Massnahmen; Zugang; Zugänglichkeit; Bestimmungen; Anspruch; Umsetzung; Anpassung; Öffentlichkeit; UNO-Ausschuss; Bericht; Instanzen; Lücken; Vernehmlassungsunterlagen; Teilrevision; Regelungen; Bauen; Handlungsbedarf; Realität; Behinderung

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Eingereichter Text

Seit der Einführung des BehiG konnte der hindernisfreie Zugang zu Bauten, in denen Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden, nur unzureichend verbessert werden. Der UNO-Ausschuss hat in seinem Bericht vom 13. April 2022 die mangelhafte Zugänglichkeit gerügt und die zuständigen Instanzen unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die Lücken in den gesetzlichen Bestimmungen zu schliessen sind. In den Vernehmlassungsunterlagen zur Teilrevision des BehiG 2024 kam der Bundesrat indessen zum Schluss, dass bei den Regelungen zum Bauen kein Handlungsbedarf bestehe.

Die Realität sieht aber anders aus: Menschen mit Behinderung müssen sich immer noch mühsam informieren, ob ein Gebäude und alle darin befindlichen Dienstleistungsangebote zugänglich und die notwendigen Anlagen, beispielweise rollstuhlgerechte Toiletten, vorhanden sind bevor sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen können. Dieser zusätzliche Aufwand belastet ihren Alltag und widerspricht den Gleichstellungsgrundsätzen der Bundesverfassung und der UNO-BRK.

Deshalb ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.